Teilnahmebedingungen Young Artist Space
Allgemeines
Die KUNST/MITTE, Kunstmesse in Mitteldeutschland wird veranstaltet vom KUNST/MITTE e.V., Breiter Weg 114a,39104 Magdeburg, Vereinsregister: 5841, Tel: +49 391479296450, www.kunst-mitte.de — im Folgenden Veranstalter genannt.
Veranstaltungsort & -zeit
Die KUNST/MITTE wird jedes Jahr Anfang August in den Messehallen Magdeburg durchgeführt.
Jury
Die sog. Jury setzt sich aus 4 von dem Veranstalter frei zu benennenden Personen zusammen. Sie berät den Veranstalter bei der Auswahl der Teilnehmer und überwacht auf der Messe die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. Eine rechtliche Überprüfung der Beratungstätigkeit der Jury ist ausgeschlossen.
Zulassung und Auswahl der Teilnehmer
Ihre Absicht zur Teilnahme erklären Sie durch elektronische Einsendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Anmeldeformulars. Durch Absenden erkennen Sie zugleich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.
Mögliche auf dem Anmeldeformular geäußerten Vorbehalte oder Wünsche (insbesondere bzgl. Platzierung) werden nicht als Bedingung für eine Beteiligung anerkannt und auch ansonsten nicht berücksichtigt; sie gelten als nicht geschrieben.
Die Auswahl der teilnehmenden Aussteller nimmt der Veranstalter nach den weiter unten dargestellten Richtlinien vor. Die Zusendung des Anmeldeformulars begründet keinerlei Anspruch auf Zulassung.
Für Ihre Bewerbung ist unser Bewerbungsformular auf kunst-mitte.de auszufüllen, der Lebenslauf des Künstlers anzugeben und mindestens drei druckfähige, digitale Abbildungen (300 dpi auf 10 cm) repräsentativer Arbeiten einzureichen. Der Bewerber überträgt die Nutzungsrechte an den übermittelten Abbildungen insbesondere zur Verwendung für die Pressearbeit und zur Veröffentlichung in Katalogen an den Veranstalter; er übernimmt die Garantie, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um dem Veranstalter die eingeräumten Rechte zu gewähren. Zu den Befugnissen gehören insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte, Namens-, Marken-, Titel und Kennzeichnungsrechte. Insbesondere garantiert der Bewerber, dass er die für die Leistungen nach diesem Vertrag erforderlichen Rechte im Verhältnis insbesondere zu Urhebern, ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern, Verlagen und Verwertungsgesellschaften innehat. Der Bewerber garantiert ferner, dass die Abbildungen weder Persönlichkeitsrechte verletzen noch wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Beanstandungen begründen. Sollten Dritte den Veranstalter wegen angeblicher Rechte an den Abbildungen oder einer sonstigen Rechtswidrigkeit der Abbildungen in Anspruch nehmen, ist der Bewerber verpflichtet, den Veranstalter von diesen Ansprüchen Dritter freizustellen, dem Veranstalter bei der Rechtsverteidigung (zu der, der Veranstalter berechtigt aber nicht verpflichtet ist) die notwendige Unterstützung zu bieten und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für den Veranstalter zu übernehmen. Diese Freistellungsverpflichtung ist unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Bewerbers.
Bewerbungsschluss ist am 31. Mai diesen Jahres. Es gilt der Zeitpunkt des Bewerbungseingangs.
Zulassungsvoraussetzungen
Teilnahme-Bewerbung
Um eine Teilnahme an der KUNST/MITTE in Magdeburg können sich Aussteller bewerben, die folgende Bedingungen erfüllen und auf Nachfrage kurzfristig nachweisen können:
- A Neue Galerien/Galerieprojekte, deren Galeriebetrieb nicht länger als 3 Jahre besteht.
- B Künstler bis zum 30. Lebensjahr.
Die Jury behält sich vor, Ausnahmegenehmigungen für abweichende Bewerbungen zu erteilen.
Zulassungsfähige Exponate
Zeitgenössische Arbeiten, gegenständlich oder abstrakt aus den Bereichen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie, Installation und Video sind zulassungsfähig.
Die Jury behält sich Ausnahmegenehmigungen vor.
Richtlinien für die Zulassungsentscheidung und Auswahlentscheidung
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zur Messe. Unter allen Bewerbern wird eine Auswahl mit dem Ziel getroffen, eine ausgewogene Mischung von Exponaten und Künstlern auf der Messe zu präsentieren. Auch aus Platzgründen kann der Veranstalter die Bewerbung ablehnen. Bewerber, die aus diesen Gründen keine Zusage erhalten, können in geeigneten Fällen auf einen Wartestatus gesetzt werden. Die Entscheidung über die Zulassung wird voraussichtlich bis Mitte Juni eines jeden Jahres getroffen. Bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. Insolvenz des Bewerbers oder andere, das Vertrauensverhältnis zerstörende Umstände) kann der Veranstalter die Zulassung verweigern. Treten solche Gründe erst später ein oder werden erst später bekannt, kann der Veranstalter die Zulassung auch noch nachträglich widerrufen. Eine rechtliche Überprüfung der Zulassungsentscheidung ist ausgeschlossen.
Wartestatus
Die auf einen Wartestatus gesetzten Bewerber erhalten eine Nachricht, sobald für sie ein geeigneter Platz freigeworden ist. Lehnt der Bewerber auf Wartestatus die Teilnahme an der KUNST/MITTE ab oder erklärt nicht innerhalb von 2 Werktagen verbindlich die Teilnahme, kann der freigewordene Standplatz einem anderen Bewerber angeboten werden.
Rücktritt von der Bewerbung
Der Rücktritt von oder das Zurückziehen der Bewerbung ist nicht möglich. Bewerber, die nicht teilnehmen können, sind zur Einhaltung Ihrer Vertragspflichten, die sie mit Absenden der Bewerbung eingehen, verpflichtet. Das Organisationsteam kann die Übertragung der Koje, und der sich daraus ergebenden Vertragspflichten, auf eine/n andere/n Künstler/Galerien nach einer positiven Nachjurierung gestatten.
Freigabeerklärung
Mit dem Absenden Ihrer repräsentativen Arbeiten im Rahmen der Bewerbung an uns, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese zeitlich und örtlich unbegrenzt in allen Medien und Formaten für die Bewerbung der KUNST/MITTE verwenden dürfen. Sie bestätigen ebenfalls, dass die eingereichten Bilder frei von Rechten Dritter sind oder diese Dritten die Bilder zur gleichen Verwendung wie oben erläutert freigegeben haben. Wir werden auf Sie als Urheber verweisen.
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Aufwendungen, die der Bewerber im Hinblick auf eine mögliche Zulassung gemacht hat. Bei Nichtzulassung oder bei der Gewährung des Wartestatus sind jegliche Schadensersatzansprüche des Bewerbers gegen den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Konditionen & Vergütung
Die zu zahlende Vergütung für eine Teilnahme an der KUNST/MITTE setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen, alle Preise sind Netto-Preise, der Verein KUNST/MITTE e.V. ist umsatzsteuerpflichtig:
- Marketingpauschale (den allgemeinen Ausstellerinformationen zu entnehmen)
- Provision für verkaufte Werke in Höhe von 15%
Messe Merchandise
Durch die Teilnahme an der KUNST/MITTE erklären Sie sich bereit, dass die dort von Ihnen gezeigten Arbeiten für Marketingzwecke und damit verbundene Merchandise-Artikel (Postkarten, Poster, Kalender, Magnete, etc.) durch den KUNST/MITTE e.V. zur Bewerbung der Messe verwendet werden dürfen. Sie stimmen der Photoaufnahme von Werken auf der Messe zu diesem Zweck ausdrücklich zu.
Datenschutz
Alle von Ihnen für die Bewerbung angegebenen Daten werden vertraulich behandelt. Sie können per E-Mail deren Korrektur erwirken. Ihre Daten werden nach Ablauf der Messe automatisch gelöscht. Die Daten von nicht zugelassenen Bewerbern werden zum 1. Oktober des laufenden Bewerbungsjahres gelöscht. Die Daten von zugelassenen Bewerbern werden zum 1. September des Folgejahres gelöscht. Vorzeitige Löschungen können per E-Mail erwirkt werden.
Stand: Januar 2021